Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2026

Diese Bedingungen gelten für Erklärvideos, Datenstorys und verbundene Leistungen, die Kennerblick Studio im Auftrag von Unternehmen und Organisationen produziert.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kennerblick Studio, Inhaberin Helene Koob, Gartenstraße 40, 63517 Rodenbach (nachfolgend „Kennerblick Studio“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Produktion von Erklärvideos, Datenstorys und damit verbundene Leistungen.

(2) Kennerblick Studio schließt diese Verträge nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen, Stiftungen und anderen Organisationen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kennerblick Studio ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Für eigene Produkte von Kennerblick Studio, etwa Reports, Kurse oder Mitgliedschaften, gelten gesonderte Bedingungen.

(5) Für die Beratung zu KI-Projekten und die Entwicklung von KI-Lösungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelvertrags. Diese AGB gelten dafür nur, soweit der Einzelvertrag auf sie verweist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Grundlage jedes Auftrags ist ein Angebot von Kennerblick Studio mit Leistungsbeschreibung, Vergütung und Zeitplan. Es ist 30 Tage gültig, sofern es keine andere Frist nennt.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail.

(3) Pakete, Preise und Beschreibungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot.

§ 3 Leistungen und Leistungsgrenzen

(1) Kennerblick Studio erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen mit fachlicher Sorgfalt, insbesondere Konzeption und Skript auf Grundlage des Briefings, Recherche mit dokumentierten Quellen, Gestaltung, Animation, Vertonung und Schnitt.

(2) Die Produktion eines Erklärstücks ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet ist das Erklärstück in der vereinbarten Beschaffenheit, etwa Länge, Formate und Bestandteile. Gesondert vereinbarte Beratung, Workshops oder Recherchen nach Aufwand sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmtes Ergebnis ist dabei nicht geschuldet.

(3) Nicht geschuldet ist ein bestimmter Erfolg beim Publikum, etwa Verständnis, Reichweite, Aufrufe, Interaktionen, Verhaltensänderungen, Spenden, Anfragen oder Umsätze. Dieser hängt auch von Umständen ab, auf die Kennerblick Studio keinen Einfluss hat, insbesondere Zielgruppe, Kanal, Zeitpunkt, Verbreitung und die Algorithmen der Plattformen. Einschätzungen zur Wirkung sind unverbindlich.

(4) Kennerblick Studio wählt Quellen sorgfältig aus und gibt sie zutreffend wieder. Für die inhaltliche Richtigkeit von Daten Dritter, etwa Statistiken, Studien oder Angaben von Behörden und Unternehmen, steht Kennerblick Studio über diese Sorgfalt hinaus nicht ein. Inhalte beziehen sich auf den Stand der Lieferung; eine spätere Aktualisierung ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist.

(5) Kennerblick Studio erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung. Die rechtliche Prüfung der Inhalte, etwa nach Wettbewerbs-, Marken-, Heilmittelwerbe- oder Branchenrecht, ist nicht geschuldet und obliegt dem Kunden vor der Veröffentlichung. Erkennt Kennerblick Studio rechtliche Bedenken, weist es den Kunden darauf hin.

(6) Kennerblick Studio darf KI-Werkzeuge und sorgfältig ausgewählte Dienstleister einsetzen. Es verwendet nur Werkzeuge, Stimmen, Musik, Schriften und Materialien, deren Lizenzbedingungen die vereinbarte Nutzung erlauben.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die vereinbarten Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig bereit, benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und erteilt Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen, mangels Vereinbarung innerhalb von fünf Werktagen.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der Inhalte, die er liefert oder vorgibt, insbesondere für Angaben zu eigenen Produkten, Leistungen und Zahlen, sowie dafür, dass er über die Rechte an gelieferten Materialien wie Logos, Bildern, Texten und Daten verfügt.

(3) Mit der Freigabe des Skripts bestätigt der Kunde die fachliche Aussage des Erklärstücks.

(4) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend. Die Rechte von Kennerblick Studio nach §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.

§ 5 Termine

(1) Termine im Angebot setzen ein abgestimmtes Briefing und die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Verbindlich sind sie nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

(2) Störungen, die Kennerblick Studio nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, Krankheit oder Ausfälle von Plattformen und KI-Diensten, verlängern Termine um die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit. Kennerblick Studio informiert den Kunden unverzüglich.

§ 6 Korrekturen und Änderungen

(1) Im Festpreis sind zwei Korrekturrunden enthalten. Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelten Änderungswünsche des Kunden zu einem Arbeitsstand.

(2) Weitere Korrekturrunden, Änderungen an freigegebenen Arbeitsständen und Erweiterungen des Umfangs werden gesondert vergütet. Kennerblick Studio nennt den Mehrpreis vorab in Textform. Die Beseitigung von Mängeln ist keine Änderung in diesem Sinne.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung übergibt Kennerblick Studio die Endfassung und setzt eine angemessene Frist zur Abnahme, in der Regel zehn Werktage.

(2) Das Erklärstück gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder wenn er es vorbehaltlos veröffentlicht.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot genannte Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(3) Fremdkosten, etwa für vom Kunden gewünschte Lizenzen, Reisen oder Übersetzungen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Kennerblick Studio räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein. Fehlt eine Vereinbarung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den im Briefing genannten Zweck.

(2) Die Rechte gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.

(3) An Inhalten, die ganz oder überwiegend mit KI erzeugt sind, entsteht nach deutschem Recht in der Regel kein Urheberrecht. Kennerblick Studio räumt Rechte ein, soweit sie bestehen. Exklusivität einzelner Gestaltungselemente, Stimmen oder Musik ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist.

(4) Offene Projektdateien, Rohmaterial und Zwischenstände gehören nur zum Lieferumfang, wenn dies vereinbart ist.

§ 10 Kennzeichnung von KI-Inhalten

Kennerblick Studio kennzeichnet Erklärstücke als KI-gestützte Produktion. Der Kunde entfernt oder verändert Kennzeichnungen nicht, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben sind, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), oder von der genutzten Plattform verlangt werden.

§ 11 Mängel

(1) Bei Mängeln leistet Kennerblick Studio Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 12.

(2) Gestaltung, Stimme und Stil, die der Leistungsbeschreibung und den Freigaben entsprechen, begründen keinen Mangel.

(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 12 Haftung

(1) Kennerblick Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kennerblick Studio nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Kennerblick Studio.

§ 13 Rechte Dritter

(1) Der Kunde stellt Kennerblick Studio von Ansprüchen Dritter frei, die auf Materialien oder Vorgaben des Kunden oder auf der Veröffentlichung durch den Kunden beruhen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Kennerblick Studio informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Abwehr mit ihm ab.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Ende des Vertrags.

(2) Verarbeitet Kennerblick Studio im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Daten gibt Kennerblick Studio nur an Dienstleister weiter, mit denen eine entsprechende Vereinbarung besteht.

(3) Kennerblick Studio nennt den Kunden oder das Erklärstück nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

(4) Projektdateien werden sechs Monate nach Abnahme gelöscht, sofern nichts anderes vereinbart ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 15 Ausschlüsse und Kündigung

(1) Kennerblick Studio übernimmt keine politischen Kampagnen, keine Wahlwerbung und keine bezahlten Testberichte. Es kann die Umsetzung von Inhalten ablehnen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.

(2) Kündigt der Kunde vor Fertigstellung, gilt § 648 BGB. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Kennerblick Studio. Kennerblick Studio kann auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.